Fahrradbeleuchtung: Welche Lampen sind erlaubt und wie werden sie richtig eingestellt?

Sicher unterwegs: Wichtige Vorschriften für die Fahrradbeleuchtung

Es ist wichtig, dass dein Fahrrad ordnungsgemäß beleuchtet ist, um gut sichtbar zu sein und Hindernisse frühzeitig zu erkennen. Es gibt Vorschriften, welche Lampen erlaubt sind und bei Nichteinhaltung können Bußgelder von bis zu 35 Euro verhängt werden.

In der dunklen Jahreszeit haben Radfahrer und Autofahrer mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen. Die Sichtbarkeit wird durch Scheinwerfer, Rücklichter und Ampeln verbessert, aber gerade Radfahrer sind auf den oft nassen und reflektierenden Straßen schwer zu erkennen. Die gesetzlichen Vorschriften regeln daher genau, wie die Beleuchtung der Räder aussehen muss.

Um das Fahrrad richtig zu beleuchten, ist es heutzutage nicht mehr notwendig, einen Dynamo zu montieren. Es ist auch erlaubt, Leuchten mit Batterien oder Akkus zu verwenden. Wenn man nur bei Tageslicht fährt, braucht man die meisten aufsteckbaren Lichter nicht mitzunehmen. Erst wenn es dunkel wird, ist es unverzichtbar. Gemäß Paragraf 17 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es auch vorgeschrieben, Licht einzuschalten „wenn die Sichtverhältnisse es erfordern“. Dies kann auch tagsüber der Fall sein, z.B. bei Nebel oder starkem Schneefall.

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Um eine Zulassung gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zu erhalten, müssen alle Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren vom Kraftfahrtbundesamt geprüft und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Dieses Zeichen besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer mehrstelligen Zahl. Im Handel sind diese zugelassenen Leuchten oft mit dem Hinweis „mit StVZO-Zulassung“ gekennzeichnet. Sie dürfen auch an Pedelecs angebracht werden, die eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h mit Unterstützung des Elektromotors erreichen können. Für schnellere S-Pedelecs gelten jedoch andere Vorschriften.

Die Vorschriften für die Beleuchtung von Fahrrädern werden in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im Paragraf 67 festgelegt. Demnach müssen Fahrräder mindestens folgende Beleuchtung haben: ein oder zwei Scheinwerfer mit weißem Licht nach vorne, einen weißen Rückstrahler, eine rote Schlussleuchte und einen roten Rückstrahler nach hinten der Kategorie Z. Die Rückstrahler können auch mit den Leuchten kombiniert sein. Zudem müssen Pedalen mit gelben Rückstrahlern ausgestattet sein, die nach vorne und hinten wirken. Am Vorder- und Hinterrad müssen reflektierende weiße Streifen angebracht sein oder je zwei gelbe Rückstrahler an den Speichen, die seitlich wirken, oder reflektierende Hüllen an allen Speichen.

Vorschriften für die Beleuchtung von Fahrrädern

Es ist wichtig, dass Fahrräder mit Scheinwerfern ausgestattet sind, die sowohl Abblendlicht als auch Fernlicht haben dürfen. Rücklichter können auch als Bremslichter fungieren. Die Lampen müssen fest am Fahrrad befestigt oder angebracht sein und nicht an der Kleidung des Fahrers. Blinkende Lichter sind nicht erlaubt, weder vorne noch hinten.

Batteriebetriebene Fahrradlampen fehlen oft Rückstrahler, im Gegensatz zu Dynamo-Lampen. Deshalb müssen zusätzliche Rückstrahler vorne und hinten angebracht werden. Selbst leichte Fahrräder wie Rennräder oder Mountainbikes müssen im Straßenverkehr Rückstrahler haben, es sei denn, es handelt sich um eine Ausnahme.

Um die Scheinwerfer richtig einzustellen, sollte man darauf achten, dass die LED-Technik, die mittlerweile auch bei Fahrradscheinwerfern verwendet wird, für eine deutlich hellere Beleuchtung sorgt als Glüh- oder Halogenlampen. Wenn die LED-Lampen zu hoch eingestellt sind, können sie entgegenkommende Fahrer blenden und die eigene Sicht beeinträchtigen. Der hellste Punkt des Lichtkegels sollte etwa zehn Meter vor dem Vorderrad auf die Fahrbahn treffen.

Es ist wichtig, Kleidung mit Reflektoren zu tragen, um die Sicherheit zu erhöhen. Neben einer funktionierenden Beleuchtung können gelbe oder rote Warnwesten, Reflektorbänder für die Hosenbeine oder rote Batterielichter zum Anstecken eine kostengünstige Lösung sein.

Fahrradfahrer und Fußgänger, die sich im Dunkeln fortbewegen, sind oft schwer zu erkennen. Durch das Tragen von heller Kleidung und Reflektoren können Unfälle vermieden werden.

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2 Comments
  1. Ein guter Tipp für mehr Sicherheit im Straßenverkehr!

  2. Reply
    Eleonore Fröhlich 26. Februar 2024 at 10:55

    Es ist wichtig, dass Fahrräder mit ausreichender Beleuchtung ausgestattet sind, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

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