Welcher Internet-Anschluss passt zu Ihrem Nutzerverhalten? Tipps zur Auswahl des richtigen Tarifs und Ihre Rechte als Verbraucher

Zuverlässige Verbindung durch leistungsstarke Internetzugänge

Bei der Entscheidung für den richtigen Internet-Tarif ist es wichtig, das individuelle Nutzungsverhalten zu berücksichtigen. Dank des Telekommunikationsgesetzes haben Verbraucherinnen und Verbraucher zudem mehr Rechte in Bezug auf die Anbieter.

Immer weniger Menschen nutzen Festnetzanschlüsse zum Telefonieren, aber sie sind immer noch wichtig für einen schnellen Internetzugang. Besonders im Homeoffice ist eine zuverlässige Verbindung entscheidend. Bei der Auswahl eines passenden Anschlusses ist die Leistung das wichtigste Kriterium: Wie viele Daten kann er liefern?

Die Geschwindigkeit wird in Megabit pro Sekunde gemessen, abgekürzt als MBit/s. Standard-Anschlüsse bieten 16 MBit/s, während gängige Stufen bei 50, 100 und 200 MBit/s liegen. Schnelle Verbindungen erreichen mehr als 1.000 MBit/s, also 1 Gigabit, kurz Gbit/s. Diese Zahlen sind auch häufig in Tarifnamen zu finden.

Finde den passenden Internet-Tarif für deine Bedürfnisse

Um herauszufinden, welcher Internet-Tarif am besten zu dir passt, solltest du deine Internet-Nutzungsgewohnheiten berücksichtigen. Wenn du hauptsächlich im Internet surfst, E-Mails schreibst, gelegentlich Fotos teilst und online einkaufst, reicht eine niedrigere Bandbreite aus. Wenn jedoch die ganze Familie mit vier oder mehr Geräten gleichzeitig online ist und regelmäßig Mediatheken oder Streaming-Dienste genutzt werden, kann es nötig sein, einen Tarif mit höherer Geschwindigkeit zu wählen.

Mit der steigenden Beliebtheit von Streaming-Diensten wie Netflix oder Amazon Prime und dem Bedarf an großen Dateien steigt auch der Bedarf an Leistung. Dies kann die Datenleitung deutlich belasten. In einer Wohngemeinschaft, in der mehrere Personen gleichzeitig streamen möchten, sollte die Internetverbindung mindestens eine Geschwindigkeit von 50 MBit/s bieten, um eine reibungslose Nutzung zu gewährleisten. Auch das Herunterladen großer Datenpakete, wie zum Beispiel Computerspiele oder Programme, kann mit einer langsamen Verbindung zu einer Geduldsprobe werden.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Upload, also das Versenden von Daten und Dateien. Oftmals sind die angebotenen Upload-Geschwindigkeiten in Verträgen geringer als die Download-Geschwindigkeiten. Bei Aktivitäten wie Videokonferenzen oder dem Speichern von Daten in der Cloud ist jedoch eine schnelle Upload-Geschwindigkeit entscheidend, um Audio- und Videosignale zu übertragen oder Daten schnell hochzuladen und zu speichern. Wenn die Upload-Geschwindigkeit zu langsam ist, können diese Prozesse nicht reibungslos ablaufen.

Schnelles Internet: Neues Gesetz sichert Verbrauchern Mindestrate

Seit dem 1. Dezember 2021 haben Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland das Recht auf schnelles Internet gemäß der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Laut den neuen Bestimmungen müssen Festnetz-Internetverbindungen eine Mindestrate von 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload bieten. Obwohl diese Werte niedrig sind, ermöglichen die meisten Haushalte deutlich bessere Internetgeschwindigkeiten. Für Personen auf dem Land oder am Stadtrand könnte die Mindestrate dennoch hilfreich sein, da sie nun erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Breitband-Internet haben.

Haben Sie Probleme mit langsamen Internet? Dann können Sie möglicherweise eine Preisminderung erhalten. Das überarbeitete Telekommunikationsgesetz bringt viele neue Rechte für Kunden von Internetanbietern mit sich. Wenn Ihr Anbieter nicht die vereinbarte Geschwindigkeit liefert, haben Sie bereits jetzt das Recht, die Zahlungen zu reduzieren. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Abweichung der Geschwindigkeit: Wenn zum Beispiel nur 50 MBit/s statt der versprochenen 100 MBit/s ankommen, können Sie als Nutzer 50 Prozent der Tarifgebühr einbehalten.

Um zu beweisen, dass es Einschränkungen gibt, muss der Kunde eine kostenlose Breitbandmessung der Bundesnetzagentur durchführen lassen, wie vom Bundeswirtschaftsministerium empfohlen. Diese Messung zeigt, wie schnell die Internetverbindung tatsächlich zu Hause ist. Die Bundesnetzagentur gibt an, dass eine Voraussetzung für eine Preisminderung besteht, wenn es eine signifikante, konstante oder regelmäßige Abweichung bei der Geschwindigkeit zwischen der realen und vertraglich vereinbarten Leistung gibt.

Anspruch auf Schadensersatz bei längerem Internet-Ausfall

Wenn das Internet für längere Zeit vollständig ausfällt, können Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, falls die Störung nicht innerhalb festgelegter Fristen behoben wird.

Wenn ein Anbieter eine Störung meldet, haben sie zwei Tage Zeit, um das Problem zu lösen. Sollte ein Servicemitarbeiter einen Termin verpassen, können Kunden ab dem nächsten Tag eine Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich festgelegt: An den Tagen 3 und 4 beträgt sie 5 Euro oder 10 Prozent des monatlichen Entgelts, falls dieser Betrag höher ist als 5 Euro. Ab dem 5. Tag oder bei jedem verpassten Termin beträgt die Entschädigung 10 Euro oder 20 Prozent des monatlichen Entgelts, falls dieser Betrag höher ist als 10 Euro.

Obwohl Internet-Anbieter immer noch Verträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren abschließen dürfen, haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, den Vertrag nach Ablauf der Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von nur einem Monat zu beenden, wenn er sich automatisch verlängert.

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